Parität von Frauen in Parlamenten und Politik

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN
Politische Teilhabe von Frauen in Parlamenten und Politik entspricht nicht dem Anteil an der Gesellschaft der wahlberechtigten Bürger und Parteimitgliedschaft
Beteiligung von Frauen in Bund und Ländern in Politik und politischen Ämtern im Sinken, im Schnitt rund 30% Frauen in Bundestag und Landesparlamenten
Deutschland auf Platz 47 weltweit
Chancengleichheit beim passiven Wahlrecht besteht bei traditionell männlich dominierten Parteien nicht, Frauen werden seltener als Männer nominiert (Verstoß gegen 38 Abs. 1 GG)
Weitere Kritikpunkte: undemokratische Auswahl durch feste Quoten, Einfluss auf Qualität der Kandidaten, Zwang durch Quoten hilft nicht, wenn Frauen nicht wollen, strukturelle Benachteiligungen abbauen

RECHTLICHE DISKUSSION
Aktuelles Wahlrecht steht auf dem Prüfstand und soll bei der Gelegenheit umfassend auch auf Gendergerechtigkeit überprüft und angepasst werden
Paritätische Steuerung durch freiwillige Regelungen (parteiinterne Selbstverpflichtungen) reichen mit der bisherigen Erfahrung nicht aus
Spannungsfeld zur Parteienfreiheit zur Bestimmung ihrer Kandidaten (Art. 21 GG) und Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 GG) muss gelöst werden
(Interne) Nominierungsprozesses der Parteien entscheiden über die Wählbarkeit von Personen

FOLGEN
Frankreich erlässt 2000 ein Paritätsgesetz mit striktem Wechsel auf den Wahllisten von Männern und Frauen inkl. Sanktion durch Nichtzulassung bei Wahlen und Kürzung der Parteimittel; Regelungen zu Kandidatenlisten in Europa in Belgien, Portugal, Spanien und Slowenien
Brandenburg erlässt im Januar 2019, Thüringen im Juli 2019 ein Paritätsgesetz für das Wahljahr 2024 mit paritätischer Aufstellung (50/50) der Kandidatinnen und Kandidaten, nicht jedoch der paritätischen Besetzung der Wahlkreismandate/Direktmandate
Heterogenes Bild im übrigen Deutschland: Verschiedene Länderparlamente in Deutschland diskutieren
Partitätsgesetze und/oder überprüfen ihre Verfassung auf Veränderungsmöglichkeiten für das Wahljahr 2024 (z.B. Hamburg); Bayer. Verfassungsgerichtshof entscheidet, dass die Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlvorschlägen verfassungskonform sind
Erste fraktionsübergreifende Debatte im Bundestag am 14.02.2019 auf Initiative des DFR; am 16.01.2020 Debatte im Bundestag zur Einsetzung einer Kommission zur Wahlrechtsreform

Thema kurz erklärt vom Deutschen Frauenrat, siehe auch www.frauenrat.de(link is external) mit weiteren Informationen.
Informationen über lokale Aktivitäten bekommt Ihr über die Landesfrauenräte, Eure Delegierte in Eurem Landesfrauenrat und die Advocacy-Beauftragte Eurer Area helfen Euch mit Sicherheit weiter.

Zusammenstellung der Informationen: Arbeitskreis 'Advocacy' der UdZC
Text: Christiane Lemberg | ZC Hamburg |
Vorsitzende Arbeitskreis 'Advocacy' 2018 - 2020 | Delegierte im LFR Hamburg
Hildegard Kusicka | ZC Tübingen | Delegierte im LFR Baden-Württemberg